„Es ist nicht gesagt, dass es besser wird, wenn es anders wird. Wenn es aber besser werden soll, muss es anders werden.“
Hier können Sie sich die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und die zum Juli 2024 in Kraft tretenden Abrechnungsempfehlungen herunterladen.
Allgemeine Angaben
Ab Juli 2024 können Sie regulär einen Termin zur Sprechstunde (1-3) vereinbaren. In dieser Sprechstunde wird überprüft, welches Anliegen Sie haben, ob Psychotherapie eine adäquate Hilfeleistung darstellen kann und wie dringlich Ihre Beschwerden sind. Sollte der entsprechende Bedarf in unserem Erstgespräch festgestellt werden, kann eine Akutbehandlung innerhalb der folgenden zwei Wochen eingeleitet werden. Im Anschluss (oder sollt keine akute Dringlichkeit bestehen), werden probatorische Sitzungen (1-5) durchgeführt. Sie dienen - ähnlich den Sprechstunden - dem Kennenlernen des Therapeuten bzw. des Patienten, der Überprüfung, ob eine Psychotherapie notwendig ist bzw. hilfreich wäre, der diagnostischen Einschätzung und Zielklärung sowie der Sammlung aller relevanten Information zur Antragstellung. Die Sprechstunde sowie die probatorischen Sitzungen werden grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse übernommen. Gemeinsam stellen wir dann die notwendigen Anträge für eine Kurzzeit-, oder Langzeittherapie.
Private Krankenversicherung
Abhängig vom Umfang Ihrer vereinbarten Versicherungsleistungen, jedoch in der Regel problemlos, übernehmen Private Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie (Kurzzeittherapie 25 Sitzungen, Langzeittherapie 45 Sitzungen - max. bis zu 80 Sitzungen). Es ist empfehlenswert, vor Aufnahme einer Psychotherapie mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Denn mein Vertragspartner sind an dieser Stelle Sie, nicht Ihre Versicherung. Die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie können Sie sich vorab von Ihrer Krankenkasse zukommen lassen. Ich helfe Ihnen gerne mit dem Prozedere. Sollten Sie nicht ein bestimmtes Stundenkontingent vertraglich vereinbart haben, so fordern die meisten Krankenkassen einen Antrag, den ich gerne für Sie erstelle.
Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Es ist ratsam, vor Aufnahme der Therapie die Übernahmemodalitäten mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle zu klären.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Anzahl von Kassenzulassungen wird durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) regional beschränkt, so dass ich über keine Kassenzulassung verfüge. Auch wenn ich über die fachlichen Voraussetzungen verfüge, kann ich gesetzlich versicherte Patienten nicht behandeln.
Ausnahme: Kostenerstattungsverfahren
Da der Bedarf an ambulanter Psychotherapie stetig zunimmt, können die Vertragspsychotherapeuten mit Kassenzulassung diesen nicht mehr ausreichend decken. Nach §13 (3) des SGB V ist Ihre gesetzliche Krankenkasse dazu verpflichtet, notwendige Leistungen in einer zumutbaren Zeit zu erbringen. Sollten Sie keinen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten in einer zumutbaren Zeit erhalten können, so dürfen Sie sich an einen approbierten Psychotherapeuten, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, also in einer Privatpraxis niedergelassen ist, wenden. Die Zumutbarkeit wird von den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich aufgefasst und bedarf einer Einzelfallentscheidung. Im Allgemeinen werden mehr als drei Anfragen an Vertragspsychotherapeuten und eine Wartezeit von 6-12 Wochen als unzumutbar angesehen. Ich berate Sie gerne zur weiteren Vorgehensweise und gebe Ihnen alle erforderlichen Informationen in einem persönlichen Gespräch. Aktuell biete ich jedoch das Kostenerstattungsverfahren selbst nicht an!
Selbstzahler
Natürlich können Sie sich auch entscheiden, die Kosten der Therapiesitzungen selbst zu tragen und müssen keinerlei Formalitäten durchlaufen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Berufsgenossenschaften
Sollte der Therapiegrund in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, so übernehmen diese die Therapiekosten.
Coaching
Obwohl wissenschaftlich bestätigt ist, dass bedeutende Lebensveränderungen psychische Erkrankungen auslösen können, übernehmen Krankenkassen erst die Kosten einer Behandlung, wenn Symptome bereits entstanden sind. Meiner Meinung nach ist das bedauerlich. Gerne können Sie mich, dann somit im Sinne eines präventiven Coachings, bei beruflichen oder privaten Krisen ansprechen, bevor eine Lebensherausforderung eine psychische Störung provoziert. In diesem Fall zahlen Sie dann also selbst die Kosten und nicht Ihre Versicherung. Die Honorierung meiner Leistungen orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Zurück →